Hilfsangebote für Ihren Aufenthalt und die Zeit danach

Es ist uns ein besonderes Anliegen, dass Sie nicht nur medizinisch und pflegerisch bestens versorgt sind. Wir möchten auch, dass Sie sich sicher und gut aufgehoben fühlen und dass Sie Ihre Rechte als Patient:in der Kliniken im TWW wahrnehmen können. Dazu gehört für uns, Ihnen vielfältige Hilfen und Unterstützung rund um Ihren Klinikaufenthalt und für die Zeit danach anzubieten. Hier stehen Ihnen die Kolleg:innen aus der Seelsorge, dem Sozialdienst, des Entlassungsmanagements und die Patientenfürsprecherin zur Seite.

Entlassungsmanagement

Durch das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung sollen eventuelle Versorgungslücken nach einer stationären Behandlung geschlossen werden.
Grundlage für die Durchführung des Entlassungsmanagements ist der Rahmenvertrag über ein Entlassmanagement beim Übergang in die Versorgung nach Krankenhausbehandlung nach § 39 Abs. 1a Satz 9 SGB V.

Worum geht es beim Entlassungsmanagement?

Im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung kann in bestimmten Fällen eine weitere Unterstützung des Patienten notwendig sein, um den Behandlungserfolg bzw. das Behandlungsergebnis zu sichern.
Das Entlassungsmanagement dient dazu, Verbindungen zwischen dem Krankenhaus und dem ambulanten Bereich zu schaffen.

Unsere multiprofessionellen Teams betreuen unsere Patienten nicht nur während des stationären Aufenthaltes, sondern regeln bei Bedarf auch einen möglichst nahtlosen Übergang in eine weiterführende Versorgung (z.B. Organisation einer Anschlussrehabilitation, einer anschließenden Pflege, Beantragung von Leistungen der Kranken- und/oder Pflegeversicherung)

Mit Hilfe fester Ansprechpartner und durch festgelegte Verantwortlichkeiten werden eine bedarfsgerechte und lückenlose Versorgung sowie der versorgungsrelevante Informationsfluss, auch für die weiterbehandelnden Ärzte sichergestellt.

Wie wird dies organisiert?

Für eine strukturierte Entlassungsplanung ist eine unterschrieben Patienteneinwilligung notwendig, damit mit den nachsorgenden Leistungserbringern und/oder mit der Kranken-/Pflegekasse Kontakt aufgenommen werden darf und behandlungsrelevante Daten weitergegeben werden dürfen.

Der Patient kann die Durchführung des Entlassungsmanagements ablehnen. In diesem Fall muss die Einwilligung nicht unterschrieben werden. Unser Entlassungsmanagement beginnt formal mit dem Vorliegen der Einwilligung bereits am ersten Tag des Krankenhausaufenthalts.

Während des stationären Aufenthaltes wird individuell für den Patienten, durch das multiprofessionelle Behandlungsteam, zu dem z.B. Ärzte, Therapeuten, Pflege- und Sozialdienst gehören, geprüft, welche Unterstützung nach einer Entlassung benötigt wird. Der Patient wird über alle Maßnahmen des Entlassungsmanagements informiert und beraten. Auf Wunsch des Patienten werden die Angehörigen oder Bezugspersonen zu den Informationsgesprächen hinzugezogen.

Am Tage der Entlassung erhalten die Patienten einen Entlassbrief, der Inhalte zur Entlassungsplanung, medizinische Informationen (z.B. Diagnosen, Entlassungsbefund) und einen Medikationsplan enthält. Unter Umständen wird der Entlassbrief vorläufig ausgestellt.

Was passiert am Tag der Entlassung?

Kurz vor der Entlassung wird mit dem Patienten ein sog. Entlassungsgespräch geführt.
Soweit erforderlich wird der Arzt die notwendigen Verordnungen ausstellen und die medikamentöse Weiterversorgung sicherstellen.

Der Patient erhält einen (unter Umständen vorläufigen) Arztbrief mit allen wichtigen Informationen zur Diagnose und Behandlung sowie dem persönlichen Medikationsplan, in dem alle Medikamente mit Wirkstoffnamen aufgeführt sind.

Sofern eine Weiterversorgung in einer Pflegeeinrichtung notwendig ist, wird ein Pflegeüberleitungsbogen ausgestellt, sodass der pflegerische Unterstützungsbedarf für die nachsorgende Einrichtung erkennbar ist.
Welche Funktion hat der Sozialdienst?

Der Sozialdienst unterstützt bei Fragen zu nachstationären Folgemaßnahmen wie z.B. die Organisation einer Anschlussheilbehandlung, Pflegemöglichkeiten und koordiniert den Kontakt zu Behörden, Einrichtungen und Kostenträgern.

Warum werden eventuell andere Medikamente im Krankenhaus verordnet?

Die medikamentöse Therapie wird an ihre aktuelle Krankheitssituation angepasst. Umstellungen und Neuverordnungen während eines Klinikaufenthaltes werden durch die Ärzte erklärt, damit das Verständnis beim Patienten erreicht wird.

Besteht ein Anspruch auf Verordnungen und Rezepte?

Es gibt keinen Anspruch darauf, dass das Krankenhaus diese für die Zeit nach dem stationären Aufenthalt ausstellen. Ärztinnen und Ärzte sind dem sogenannten Erforderlichkeitsprinzip verpflichtet. Wenn es dem Patienten zumutbar ist, sich am Tag der Entlassung mit dem Hausarzt in Verbindung zu setzen, um sich z. B. ein Rezept für Medikamente ausstellen zu lassen, dann sehen die gesetzlichen Regelungen auch keine Verordnungen durch das Krankenhaus vor. Besondere Regelungen bestehen bei Entlassungen an Wochenenden und Feiertagen.

Wie wird der Hausarzt oder der nachbehandelnde Arzt nach der Entlassung informiert?

Bei der Entlassung erhält auch der nachbehandelnde Arzt einen Brief mit Informationen, welche Maßnahmen zur Sicherstellung einer erforderlichen nachstationären Versorgung veranlasst wurden und einen Medikationsplan, auf dem alle Medikamente mit Wirkstoffnamen aufgeführt sind. Hierzu muss jedoch die Einwilligung des Patienten vorliegen.

Patientenfürsprecherin

Nach den Regelungen des Berliner Landeskrankenhausgesetzes ist für den Bereich der Klinik eine Patientenfürsprecherin bestellt worden. Patientenfürsprecher prüfen Anregungen und Beschwerden der Patienten und vertreten die Anliegen der Patienten sowie eigene Erkenntnisse zur Patientenversorgung gegenüber dem Krankenhaus. Der Patientenfürsprecher ist eine unabhängige Vertrauensperson, die Ihre Sorgen, Beschwerden und Nöte aufgreift, den Ursachen nachgeht und versucht, Abhilfe zu leisten.

Ansprechpartner

Marianne Jürgens
Sprechzeiten:
jeden 2. und 4. Montag im Monat 11.00 – 13.00 Uhr
Raum E 4.13 (Haus 4, Station 6)

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