Leistungsspektrum
- Überblick
- Niedrigschwellige Betreuungsangebote
- Pflegeeinsatz im Rahmen der Pflegeversicherung
- Soziale Beratung
- Weitere Hilfen
- Gesetzliche Rahmenbedingungen für die Leistungserbringung
Überblick
Gemäß dem Grundsatz "ambulant vor stationär" ist es die Zielsetzung der Leistungen im Rahmen des SGB V, den Patienten durch Pflege und professionelle Betreuung den Verbleib in ihrem gewohnten Umfeld zu ermöglichen, einen Krankenhausaufenthalt zu verkürzen oder zu vermeiden und die ärztliche Behandlung durch die häusliche Pflege und Versorgung sicherzustellen.
Unsere Leistungen können von allen Menschen in jedem Lebensalter in Anspruch genommen werden. Unabhängig von Konfession, Geschlecht und Herkunft versorgen die Mitarbeiter der Diakoniestation Hilfe- und Pflegebedürftige, Menschen mit Behinderungen und Menschen mit altersbedingten Einschränkungen. Im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen der pflegebedürftige Mensch, seine Bezugsperson sowie sein soziales und kulturelles Umfeld.
Im Rahmen der durch die Krankenkassen gewährten Leistungen bezieht sich die Versorgung auf folgende Bereiche:
- Grundpflege
- Behandlungspflege
- Postoperative Versorgung
- Finalpflege
- Hauswirtschaftliche Versorgung
- Familienpflege
Im Rahmen des SGB XI (Pflegeversicherung) ist es das Ziel der Diakoniestation Zehlendorf-West gGmbH, die Pflegebedürftigen in der Wiedererlangung und dem Erhalt ihrer Selbstständigkeit zu unterstützen, um ihnen damit so lange wie möglich ein Leben in ihrer gewohnten Umgebung ermöglichen zu können.
Die Leistungen der Pflegekasse beziehen sich auf die Bereiche:
- Körperpflege
- Mobilität
- Ernährung
- Hauswirtschaftliche Versorgung
Niederschwellige Betreuungsangebote
Die Diakoniestation bietet allein lebenden älteren Menschen mit demenziellen und psychischen Erkrankungen sowie Angehörigen demenziell Erkrankter Hilfe und Unterstützung an. Das Projekt Haltestelle Diakonie (Informationen zum Herunterladen im Download-Bereich) ermöglicht Betroffenen, ergänzende Unterstützung zur häuslichen Pflege in Form von Einzelbetreuung und Gruppenangeboten zu erhalten
Es finden beispielsweise Gruppen statt, in denen die Betroffenen durch Geselligkeit, Singen, Musikhören, Gedächtnisübungen, Vorlesen, Malen und Bewegungsübungen schöne Stunden verbringen können.
Durch Einzelbetreuung kann eine Unterstützung im häuslichen Umfeld erfolgen.
Pflegeeinsatz im Rahmen der Pflegeversicherung
Um die Qualität der häuslichen Pflege bei Bezug von Pflegegeld zu sichern, sind die Pflegebedürftigen verpflichtet, in regelmäßigen Abständen einen Pflegeeinsatz durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung durchführen zu lassen (§ 37 Abs. 3 SGB XI). Ziel dieser Beratung ist es, frühzeitig einen eventuell erhöhten Pflegebedarf oder Überforderung der Pflegeperson festzustellen. Weiterhin kann auf Entlastungsmöglichkeiten, wie z. B. Tages-, Kurzzeit-, Verhinderungspflege, Kurse für pflegende Angehörige und Hilfsmittel hingewiesen werden.
Die Beratungsbesuche werden von Pflegefachkräften durchgeführt.
Soziale Beratung
Hinsichtlich der Finanzierung von Pflegeleistungen beraten wir Sie gern. Wir informieren Sie umfassend über die Leistungen der Krankenkassen (SGB V), der Pflegekassen (SGB XI), des Sozialhilfeträgers (SGB XII), Leistungen der Beihilfe und unterstützen Sie bei der Durchsetzung von Ansprüchen.
Weitere Hilfen
Pflegenden Angehörigen bieten wir unsere Unterstützung z. B. in der Urlaubszeit und in Krankheitsfällen und bei der Bewältigung von Krisensituationen an. Bei Antragstellungen, Vermitteln von Hilfsmitteln oder bei notwendigen Wohnraumanpassungen stehen wir Ihnen gern beratend zur Verfügung.




